Allgemeine
Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in CHF zzgl. 8% MwSt.. Die Zahlungsfrist
beträgt vom Zeitpunkt der Rechnungsstellung an 10 Tage.
Pflichten
des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, wahrheitsgetreue Angaben über
die von ihm inserierten Fahrzeuge zu machen und ist verantwortlich
für die Aktualität dieser Daten. Er ist verpflichtet,
die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien
der Branche einzuhalten. Wird die Swiss Truck GmbH gerichtlich belangt,
ist der Inserent verpflichtet, nach erfolgter Streitverkündigung
dem Prozess beizutreten. Der Inserent ist in jedem Falle verpflichtet,
sämtliche im Zusammenhang mit Ansprüche Dritter anfallenden
gerichtlichen und aussergerichtlichen Kosten zu übernehmen.
Urheberrecht
Mit dem Hochladen der Dateien bestätigen Sie, dass Sie über die nötigen Urheberrechte an den Bildern und Dokumenten verfügen.
Sperrung
bei Reklamationen
Die Swiss Truck GmbH darf die Erneuerung von Inseraten eines Kunden
ablehnen resp. laufende Inserate entschädigungslos aus der
Datenbank herausnehmen, wenn dieser Kunde zu Reklamationen bezüglich
der Qualität der verkauften Objekte Anlass gegeben hat.
Haftung
Die Swiss Truck GmbH lehnt jede Haftung für die Inhalte der
Inserate ab. Dies gilt auch für Inserate, die im Auftrag von
Kunden durch die Swiss Truck GmbH erfasst wurden. Im weiteren kann
die Swiss Truck GmbH nicht haftbar gemacht werden wenn das Internetangebot
ausser Betrieb ist, bspw. aufgrund höherer Gewalt, kriegerischer
Ereignisse, Virusschäden, Hostingarbeiten etc. (diese Auflistung
hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit).
Nachtrag
Die Swiss Truck GmbH setzt alles daran, dass Ihr Auftrag rasch und
kompetent zu Ihrer vollsten Zufriedenheit erledigt wird. Es ist
unser Anliegen, die Basis für eine kontinuierliche, erfolgreiche
Zusammenarbeit zu schaffen.
Gerichtsstand
Gerichtsstand Biel-Nidau. Swiss Truck GmbH behält sich jedoch das
Recht vor, den Kunden beim zuständigen Gericht seines Wohnsitzes
oder bei jedem anderen Gericht zu belangen.
Es kommt ausschliesslich schweizerische Gesetzgebung zur Anwendung.
Einzelne
Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen unwirksam
sein, bleibt der Vertrag dennoch bestehen. Die Wirksamkeit aller
übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt. Die unwirksame
Regelung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Zweck der
unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
Haftungsausschluss
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernimmt die Swiss Truck GmbH
keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten
Seiten sind ausschliesslich deren Betreiber verantwortlich
Insertionsvertrag (Händlerzugang)
Der Insertionsvertrag ermöglicht bis zu 100 Nutzfahrzeuge auf der Webseite www.swisstruck.ch, unter eigenem
Namen und mit Verknüpfung der eMail - Adresse, während
12 Monaten zu publizieren, und mit einem eigenen Passwort zu administrieren.
Vertragsdauer/Kündigung (Händlerzugang)
Der Insertionsvertrag wird für die Dauer eines Jahres abgeschlossen.
Wird der Vertrag nicht 3 Monate vor Ablauf durch eine der Parteien
gekündigt, verlängert er sich jeweils automatisch um ein
weiteres Jahr.
Vertragsablehnung
durch die Swiss Truck GmbH (Händlerzugang)
Die Swiss Truck GmbH behält sich das Recht vor, jeden abgeschlossenen
Insertionsvertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb 14 Tagen
abzulehnen.
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